Ohne Namensnennung ist das sehr schwierig. Die Formulierungen erinnern mich halt an jemanden. Falls ich sie verwechelt habe entschuldige ich mich.
Verantwortung zu übernehmen ist halt nicht jedermann Sache. Es hat sich sonst niemand als Obmann aufstellen lassen. Ein EV hat viele wichtige Aufgaben, laut seinen Statuten, für seine Mitglieder, zu erledigen. Ich habe mein Programm bei der Wahl vorgestellt.
Ich bin schon 50 Jahre alt. Ich muss nichts mehr werden. Wenn ich eine Aufgabe übernehme dann richtig, sonst wäre ich am falschen Platz. Neues geht immer mit Veränderung einher und das verursacht oft Ängste. Ich versuche alle mitzunehmen aber das gelingt leider nicht immer.
Wir haben versucht mit der Schule einen Konsens zu erreichen dieser wurde aber mit der Begründung " Es wird keine Frühbetreung an der Vs Baiern geben" abgelehnt. Die Frühbetreung ist eine wichtige Betreung für Eltern die flexibel in ihrerer Arbeitswelt sein müssen. Wir als EV vertreten die Eltern. Die weitere Vorgehensweise war einen Beschluß für eine Bedarfsumfrage bei den Mitgliedern des Ev zu erreichen. Diesen Beschluß gab es in der 2. EV Sitzung. Die Umfrage wird gerade durchgeführt und am 13.12 abgeschlossen. Danach sehen wir weiter.
Wir haben uns bei der Stadt Graz und LSR informiert und wir wurde auf die positiven Ergebnisse der VS St. Veit und VS Andritz verwiesen. Frühbetreung ist in der Verantwortung des EV und nicht der Schule.
Jedes Mitglied im Verein hat Meinungsäußerung und kann bei jeder Sitzung teilnehmen bzw. sie können mich immer direkt ansprechen. Wir sind immer froh wenn Eltern sich aktiv einbringen und Aufgaben übernehmen. Wollen sie sich dem Thema Frühbetreung annehmen?
Alle unangenehmen Arbeiten und Themen bleiben beim Obmann hängen. Ich übernehme Verantwortung und handle. Ich würde mich über mehr Unterstützung freuen.
Für Vorschläge und Ideen ist ein Vorstand und auch ein Obmann immer offen. Ich fördere Kritik, Verbeserungen, Wünsche und neue Ideen. Ich weiss nicht zu was ich nicht bereit sein sollte.
Ich lade sie gerne ein, einen Mediationsversuch zu unternehmen, und sich über die Tatsachen bei allen zu informieren. Jede Unterstützung ist willkommen
Gästebuch
Datum: 09.12.2013
Autor: FickelHorst
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Datum: 09.12.2013
Autor: Eine besorgte Mutter
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Auch wenn ich meinen Namen nicht nennen möchte (ich habe meine Gründe) können Sie sicher sein, dass Sie mich verwechselt haben, aber das ist in Ordnung!
Ich bin einfach der Meinung, dass solche (für manche Familien durchaus wichtige) Themen wie Frühbetreuung vielleicht in einer Diskussionsrunde besprochen werden sollten (Frühbetreuung ist doch kein vereinsinternes Thema!) und nicht mittels Umfrage als ersten Schritt, viele Eltern haben keine Vorstellung davon wie eine Frühbetreuung aussehen könnte, die Erwartung in so etwas sind doch sehr unterschiedlich! Das wäre meine Kritik dazu, übernehmen möchte ich diese Sache dennoch nicht!
Sie sagen, Sie müssen nichts mehr werden, warum können Sie dann nicht einsehen, dass die VS Baiern nicht der richtige Platz für Sie ist? Ich meine damit ja nicht, dass all Ihre Ideen schlecht sind, aber diese kleine Volkschule steht für etwas anderes und so eine starke Veränderung wünschen sich die wenigsten, denn da gibt es genug andere Schulen wo es so läuft, wie Sie sich das vorstellen! Lassen Sie doch unsere familiäre, kleine Baiernschule, einfach unsere kleine, familiäre Baiernschule bleiben!
Wäre es Ihnen denn nicht lieber freiwillig zu gehen, als abgewählt zu werden? Ich bin ein Mensch mit sehr großem Stolz und ich würde mich einer Abwahl nicht stellen wollen! Ich denke, damit könnten Sie viel Stärke beweisen, den Mut zu einem Rücktritt hat auch nicht jeder!
Datum: 09.12.2013
Autor: Horst Fickel
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
DasThema Frühbetreung wurde in der 2. Ev sitzung diskutiert und von den Mitglieder dahingehend beschlossen einmal den Bedraf zu erheben um eine Grundlage zu erhalten.Diese Vorgehensweise kann ich absolut unterstützen. Wie wollen sie eine Diskussion führen ohne genau Grundlagen und Bedarf?
Wissen sie welche Aufgabe ein Elternverein, egal wie groß oder klein, einer Schule ist, hat? Das Schulklima einer kleinen und familären soll ja auch nicht verändert werde. Der Wunsch der Eltern ist es Mitsprache bei Entscheidungen in der Schule für ihre KInder zu bekommen. Erziehung ist immer noch Aufgabe der Eltern oder?
Es muss für eine Abwahl eines Vorstandsmitgliedes, ein Antrag mit einer nachvollziehbaren Begründung vorliegen. Diese wird danach im Vorstand geprüft und gegebenfalls im Schlichtungsverfahren geklärt ob dieser Antrag zugelassen wird. Nach positiver Prüfung wird er zur Tagesordnung einer Generalversammlung zugelassen. (es sind die Fristen einzuhalten).
Einen Misstrauensantrag standzuhalten, traue ich mir zu. Das ist einer der Rechte in einer Demokratie. Verwerflich wird es nur wenn dieses Recht , von einigen wenigen, korumpiert und missbraucht wird.
Ich werde mich immer einer Entscheidung aller Mitglieder fügen. Wir sind ein demokratischer Verein und es gilt das Mehrheitsprinzip. Ich respektiere ihre Meinung, was aber nciht die Meinung der Mehrheit der Mitglieder im Verein wiederspiegelt. Sind sie Mitglied im Elternverein? Wenn ja dann haben sie die Möglichkeit mit ihrer Stimme zu entscheiden..
Datum: 09.12.2013
Autor: Eine besorgte Mutter
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Diskussion über die Art der Frühbetreuung (reine Aufsicht oder auch Förderung möglich), Diskussion wer diese Frühbetreuung am besten und günstigsten organisieren und anbieten kann, etc. Ich bringe Kritik ein und alles was Sie machen ist mir drüber zu wischen, dass meine Vorschläge sinnlos sind, genau das ist die Art und Weise die viele als unhöflich und fehl am Platz empfinden!
Zeigen Sie doch bitte wo diese Vorgehensweise über einen Antrag von Vereinsmitgliedern verankert ist, jeder darf Anträge einbringen, die müssen weder geprüft werden noch für "zulässig" erklärt werden...Sie haben eben nicht den Mut sich einfach dieser Abwahl zu stellen, ohne wenn und aber!
Ich werde meine Stimme jedenfalls abgeben und seit heute habe ich auch keinen Zweifel mehr wie ich abstimmen werde!
Datum: 09.12.2013
Autor: Horst Fickel
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Eben, eine weiter Diskussion werden wir führen, wenn ein Bedarf besteht. Wenn kein Bedarf besteht wirds keine Diskussion geben - da nicht notwendig.
Über welche Kritik wische ich drüber" Welcher Ihrer Vorschläge ist sinnlos? ??
Wenn Vorwürfe erhoben werden gegen die Interessen des Vereins gehandelt zu haben so sollten diese nachvollziehbar Begründet sein. Ich glaube auch, das ist ein Zeichen von Fairness und guten Umgang ist.. Alles andere wäre üble Nachrede, Ehrenbeleidigung oder Verleumdung.
Datum: 09.12.2013
Autor: Eine besorgte Mutter
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Mein Vorschlag zuerst zu diskutieren und dann den genauen Bedarf zu erheben wurde sofort von Ihnen verworfen! Sie machen eine Umfrage ohne genau wissen zu können, wie die Frühbetreuung dann wirklich aussehen wird. Sehr viele von denen, die jetzt zwar Interesse bekunden, werden ihr Kind trotzdem nicht anmelden, weil zu teuer, nicht wie erwartet gestaltet etc!
Ein Antrag ein Vorstandsmitglied abzuwählen kann niemals üble Nachrede, Verleumdung oder etwas in diese Richtung sein, weil es ein Recht der Mitglieder des Vereins ist! Der Verein gehört nämlich nicht dem Obmann, sondern seinen Mitgliedern!
Datum: 09.12.2013
Autor: Horst Fickel
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Zu welchem Zeitpunkt habe ich einen Vorschlag von Ihnen erhalten?
Wir haben eine Empfehlung der Stadt Graz erhalten, die Frühbetreung so durchzuführen wie z.B: in der VS St. Veit oder VS Andritz. Diese genaue Vorgehensweise (Sie wurde uns vom Obman des EV der VS St. Veit, schriftlich Übermittelt) die sich seit langem bewährt wurde den Vorstandsmitglieder und der Schule schriftlich übermittelt. ( vor der 2.EVSitzung) mit Bitte um Diskussion und Feedback.
Wir waren uns im Vorstand und in der Mitgliederversammlung einig zuerst eine Bedarfserhebung durchzuführen und je nach Anmeldungen die vorgeschlagene Lösung für unsere VS anzupassen.
Da gehts um die Begründungen. Der Vorstand würde nie einen Antrag unterstützen, falls er in so eine Richtung gehen würde! Es ist das Recht eines jeden Mitglied einen Antrag zu einer Tagesordnung zu stellen.
Datum: 09.12.2013
Autor: Eine besorgte Mutter
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Ich meinte, dass Sie meine in meinem früheren Beitrag geschriebene Kritik sofort vom Tisch gewischt haben!
Ich bin schlicht der Meinung, dass eine Umfrage aussagekräftiger ist, wenn man genau weiß wozu man Interesse bekundet!
Anträge müssen bestimmt nicht begründet sein und der Beschluss der Generalversammlung auch nicht...ich verstehe nicht worauf Sie hinaus wollen?!
Datum: 09.12.2013
Autor: Horst Fickel
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Ok, wir hatten beim ersten Entwurf der Umfrage wesentlich mehr Informatonen beinhaltet. Dieser wurden aber seitens des Vorstandes gestrichen. Ich habe das zu akzeptieren.
Änträge werden immer bergündet, damit sich alle Mitglieder auskennen, da die Anträge schriftlich eingebracht werden. Eine Beschluß setzt auch eine bergündetet Diskussion oder Erklärung etc. voraus.
Einen Antrag z.B: auf Änderung des Vereinsname ohne warum und wieso macht ja auch keinen Sinn sondern verlangt eine Erklärung warum wir diesen ändern möchten.
Datum: 09.12.2013
Autor: Horst ickel
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
sehen sie hier ein Beispiel
https://www.vereinvamos.at/pics/Antrag_GF2.pdf
Datum: 09.12.2013
Autor: Eine besorgte Mutter
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Antw.:Rücktritt
Der Link ist interessant, aber erstens nicht von einem Elternverein und zweitens kann ich weder aus den Statuten aus dem Jahre 1981 noch aus den vermeintlich neuen erkennen, dass der Antrag als solcher eine Begründung braucht bzw. dass er als unzulässig nicht zur Abstimmung zugelassen werden kann! Dass der Abstimmung eine Diskussion und Erklärung des Antrages vorausgeht, versteht sich für mich von selbst! Der Antrag ist das nötige Mittel, damit in der Generalversammlung abgestimmt werden kann, aber vorher über den Antrag zu entscheiden (im Sinne ob er zulässig ist oder nicht) steht dem Vorstand nicht zu!
Datum: 22.10.2013
Autor: Karin Fessl
Betreff: Mein Name im Internet
Ich habe Ihnen nicht meine Zustimmung gegeben meinen Namen im Internet zu veröffentlichen.
Datum: 22.10.2013
Autor: Fickel Horst
Betreff: Antw.:Mein Name im Internet
Liebe Frau Fessl
Sie sind als Elternvertreterin der 4A offiziell (und schriftlich) gewählt worden und stehen der Klasse vor. Sie sind auch Mitglied des Schulforums. (SchUG §63a) Die Eltern haben ein Recht auf den Namen des Ansprechpartners um mit Ihnen in Kontakt zu treten.Nach dem SchUG §13 sind die Wahlergebnisse zu veröffentlichen . Alle Elternverterter dürfen nach dem Datenschutzgesetz mit Namen veröffentlicht werden. Kontaktdaten der Elternverterter werden nur nach Einverständniserklärung veröffentlicht. Die Vorstandsdaten der Mitglieder sind öffentlich zu machen.
Ich stehe Ihnen jederzeit per mail oder Telefon zur Verfügung. Sprechen sie mich bitte an!
Datum: 30.10.2013
Autor: NN
Betreff: Antw.:Antw.:Mein Name im Internet
Dies ist eine sehr interessante Stellungnahme; Par. 13 SchUG regelt Schulveranstaltungen und die Dokumentationserfordernisse sind in Par. 63a(15) geregelt. Es sind schriftl. Aufzeichnungen über die Foren zu führen und den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall Erziehungsberechtigte und die Klassenlehrerin. Eine Veröffentlichung im www wird daraus wohl kaum ableitbar sein!
Datum: 31.10.2013
Autor: Fickel Horst
Betreff: Antw.:Antw.:Antw.:Mein Name im Internet
Lieber Herr/Frau NN
Lieber wäre mir ein richtiger Name. Ich beziehe mich auf folgende Broschüre des Ministeriums Pkt 11
https://www.bmukk.gv.at/medienpool/17483/wissenswertes_ev08.pdf
sowie auf das SCHuG nachzulesen unter
https://www.jusline.at/Schulunterrichtsgesetz_%28SchUG%29.html
Abschnitt 13. Abschnitt - Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte (§§ 63a-64)
sowie auf folgende Rechtsauskunft des BUMUK
Klassenelternvertreter/innen sind öffentliche Funktionsträger
Die gemäß § 63a SchUG bestellten Klassenelternvertreterinnen und
Klassenelternvertreter gehören ab dem Zeitpunkt ihrer Wahl Kraft Gesetz dem Schulforum an. Eine spezielle Betrauung mit dieser Funktion ist weder nötig noch vorgesehen. Schulforen sind Teile der öffentlichen Verwaltung. Sie haben Behördencharakter, denn sie üben genau definierte, ihnen gesetzlich übertragene Aufgaben aus, die in Zusammenhang mit dem Führen einer Schule stehen (§ 63a Abs. 2 Z 1 und 2 SchUG). Die Mitglieder von Schulforen sind auf Zeit gewählte Verwaltungsorgane im Sinn von Art. 20 Abs. 1 B-VG. Das wiederum macht sie zu öffentlichen Funktionsträgern nach § 8 Abs. 3 Z 6 DSG 2000. Diese Norm (siehe 2.) gestattet das Verwenden das Verarbeiten und Weiterleiten, der personenbezogenen Daten solcher Träger unter der Voraussetzung, dass dabei die Grundsätze von Treu und Glauben eingehalten werden und die Verwendung auf rechtmäßige Weise erfolgt (§ 6 Abs. 1 DSG 2000).
Die Bezugnahme auf Treu und Glauben bedeutet, dass die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter über die Umstände der Übermittlung ihrer Daten nicht irregeführt werden dürfen.
Bei Personen, die bereits Mitglieder von Elternvereinen sind, müssten die für eine Kontaktaufnahme benötigten Daten den Vereinen ohnehin bekannt sein, weshalb deren Weitergabe durch die Schulen keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen (§§ 1 Abs. 1 und 8 Datenschutzgesetz DSG 2000) mehr verletzen kann und datenschutzrechtlich schon aus diesem Grund unproblematisch ist.
Wie ich auch schon beschrieben habe veröffentlichen wir nur den Namen und sonst keine Kontaktdaten - ausser mit Zustimmung.
Bei weiterführenden Fragen bitte ich Sie sich mit dem Ministerium direkt in Verbindung zu setzen und sich die o.a. Rechtsmeinung des Ministeriums direkt bestätigen zu lassen.
https://www.bmukk.gv.at/service/kontakt.xml